TAFEL
OBERBERG SÜD

Wer kann Tafelnutzer werden? 

Folgende Bescheide berechtigen zur Aufnahme als Tafelnutzer: 

Bürgergeldbescheid

Bürgergeldbescheid (als Aufstocker)

Rentner mit Wohngeld- oder Grundsicherungsbescheid 

Grundsicherungsbescheid der Kommune (Sozialhilfe / Erwerbsminderung)

 Asylbewerber (Asylbewerberleistungsbescheid) 

Bei der Erstaufnahme / Ausstellung des Tafelausweises hat sich die Kundin / der Kunde persönlich mit o.a. Nachweisen und gegen Vorlage des Personalausweises vorzustellen. 

Der Tafelausweis kann zu folgenden Zeiten beantragt werden:


Waldbröl: jeden ersten Donnerstag im Monat - 10.00 - 12.00 Uhr 

Wiehl:      montags - ab 14.45 Uhr 

sowie       mittwochs - ab 14:45 Uhr ( alle 14 Tage)

Morsbach: donnerstags - ab 14.45 Uhr 

Nümbrecht: donnerstags - ab 14.45 Uhr

Denklingen: freitags - ab 14:45 Uhr