Wer kann Tafelnutzer werden?
Folgende Bescheide berechtigen zur Aufnahme als Tafelnutzer:
Bürgergeldbescheid
Bürgergeldbescheid (als Aufstocker)
Rentner mit Wohngeld- oder Grundsicherungsbescheid
Grundsicherungsbescheid der Kommune (Sozialhilfe / Erwerbsminderung)
Asylbewerber (Asylbewerberleistungsbescheid)
Bei der Erstaufnahme / Ausstellung des Tafelausweises hat sich die Kundin / der Kunde persönlich mit o.a. Nachweisen und gegen Vorlage des Personalausweises vorzustellen.
Der Tafelausweis kann zu folgenden Zeiten beantragt werden:
Waldbröl donnerstags 10.00 - 12.00 Uhr
Wiehl montags ab 14.45 Uhr
sowie mittwochs ab 14:45 Uhr ( alle 14 Tage)
Morsbach donnerstags ab 14.45 Uhr
Nümbrecht donnerstags ab 14.45 Uhr
Denklingen freitags ab 14:45 Uhr